Nicht zum Sperrgut gehören Schadstoffe, Altpapier, Altkleider, Grünabfälle, KFZ-Teile, Bauteile und Renovierungsabfälle wie Heizkörper, Waschbecken, WCs, Türen, Fenster, Parkett, Laminat, imprägnierte Hölzer, Paletten sowie Müllsäcke und Kartons mit Tapeten und Kleinabfällen.
Nicht abgefahren werden komplette Wohnungsauflösungen sowie nicht zugelassene Gegenstände und Abfälle.
Die angemeldete Sperrgutmenge darf 3 m³ nicht überschreiten.
Die Wartezeit beträgt i. d. R. ca. 3 Wochen. Sperrgut am Abholtag bis spätestens 7 Uhr bzw. am Vorabend ab 18 Uhr auf dem Gehweg / am Straßenrand bereitstellen.
Für den Sperrmüll-Express kontaktieren Sie bitte direkt den Zentralen Bauhof!
Info-Tel.: 02103/72-1723