Sperrmüllanmeldung

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.
Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.
Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht
Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen.
Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.


Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.


Sperrmüllanmeldung

Persönliche Angaben

Nicht zum Sperrgut gehören Schadstoffe, Altpapier, Altkleider, Grünabfälle, KFZ-Teile, Bauteile und Renovierungsabfälle wie Heizkörper, Waschbecken, WCs, Türen, Fenster, Parkett, Laminat, imprägnierte Hölzer, Paletten sowie Müllsäcke und Kartons mit Tapeten und Kleinabfällen.

Nicht abgefahren werden komplette Wohnungsauflösungen sowie nicht zugelassene Gegenstände und Abfälle.
Die angemeldete Sperrgutmenge darf 3 m³ nicht überschreiten. 

Die Wartezeit beträgt i. d. R. ca. 3 Wochen.  Sperrgut am Abholtag bis spätestens 7 Uhr bzw. am Vorabend ab 18 Uhr auf dem Gehweg / am Straßenrand bereitstellen.

Für den Sperrmüll-Express kontaktieren Sie bitte direkt den Zentralen Bauhof!
Info-Tel.: 02103/72-1723


Benachrichtigungsadresse

Abholadresse


Der Abholtermin wird Ihnen ca. 1 Woche vorher per E-Mail mitgeteilt. Achten Sie bitte regelmäßig auf Ihre E-Mail-Eingänge und Ihren SPAM-Ordner.

 

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Gegenstände zur Abholung

Nicht zum Sperrgut gehören Schadstoffe, Altpapier, Altkleider, Grünabfälle, KFZ-Teile, Bauteile und Renovierungsabfälle wie Heizkörper, Waschbecken, WCs, Türen, Fenster, Parkett, Laminat, imprägnierte Hölzer, Paletten sowie Müllsäcke und Kartons mit Tapeten und Kleinabfällen.

Nicht abgefahren werden komplette Wohnungsauflösungen sowie nicht zugelassene Gegenstände und Abfälle.
Die angemeldete Sperrgutmenge darf 3 m³ nicht überschreiten. 

Die Wartezeit beträgt i. d. R. ca. 3 Wochen.  Sperrgut am Abholtag bis spätestens 7 Uhr bzw. am Vorabend ab 18 Uhr auf dem Gehweg / am Straßenrand bereitstellen.

Für den Sperrmüll-Express kontaktieren Sie bitte direkt den Zentralen Bauhof!
Info-Tel.: 02103/72-1723


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